Hereinhängende Äste? Hier ist dringender Handlungsbedarf seitens der Grundstücksbesitzer gefragt, da dies für Verkehrsteilnehmer gefährlich werden kann. Denn die Anpflanzungen wie Sträucher, Bäume, Hecken usw. müssen innerorts mind. bis zur eigenen Grundstücksgrenze, außerorts 1,50m zur Fahrbahnkante zurückgeschnitten werden. Auch muss eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,50 m erreicht werden. Bedenken Sie, dass LKW’s diese Höhe brauchen und auch die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung stehen muss, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Gleichzeitig sind die Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen. Dürre Äste oder Bäume sind zu entfernen. Im Fall eines Unfalles oder Schädigung von Personen haften Sie für ihre nicht ordnungsgemäß gesicherten und geschnittenen Anpflanzungen. Bitte kontrollieren Sie auch laufend selbst den Zustand ihrer Anpflanzungen und werden Sie tätig! Ebenso erinnern wir an die Pflege von Baugrundstücken (regelm. Mähen!).