Die Gemeinde Postmünster sucht ab 01.01.2024 eine/einen engagierte/n Bürger*in (m/w/d) für das Amt eines/einer Feldgeschworenen für die Gemarkungen Schalldorf und Neuhofen.

Das Amt eines Feldgeschworenen ist das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern.

Aufgaben u.a.:

·        Mitwirkung bei der Abmarkung der Grundstücke durch das Vermessungsamt

·        Beschaffung und Transport von Grenzmarken und anderen notwendigen Abmarkungsmaterialien

·        Überwachung der Grenzzeichen

·        Grenzbegehungen

Wer kann Feldgeschworene*r werden?
Jede/r Deutsche/r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde nachweist und geistig und körperlich den Aufgaben des Feldgeschworenen gewachsen ist.

Aufwandsentschädigung:
Feldgeschworene erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Gebührenordnung.

Bewerbung:
Interesse? Dann melden Sie sich bitte bis zum 31.10.2023 bei der Gemeinde Postmünster, Herrn Smetanski, Tel.: 08561/9849-12 oder per Mail an poststelle@postmuenster.de.

 

Postmünster, 10.08.2023

Stefan Weindl
1. Bürgermeister