{"id":4386,"date":"2016-06-23T09:41:10","date_gmt":"2016-06-23T07:41:10","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.postmuenster.de\/?page_id=4386"},"modified":"2026-03-19T16:27:55","modified_gmt":"2026-03-19T15:27:55","slug":"haeufig-gestellte-fragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.postmuenster.de\/?page_id=4386","title":{"rendered":"H\u00e4ufig gestellte Fragen"},"content":{"rendered":"<p>H\u00e4ufige Fragen aus s\u00e4mtlichen Lebenslagen haben wir hier f\u00fcr Sie zusammengetragen und kurz beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, k\u00f6nnen Sie uns jederzeit kontaktieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Ausweisdokumente<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann jemand anderes ein Ausweisdokument f\u00fcr mich beantragen bzw. kann ich den Antrag mit nach Hause nehmen?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, dies ist aus rechtlichen Gr\u00fcnden ausgeschlossen und nicht vorgesehen. Da es sich bei Ausweisen um h\u00f6chstpers\u00f6nliche Dokumente handelt, ist das pers\u00f6nliche Vorsprechen zwingend erforderlich, da die Meldebeh\u00f6rde die M\u00f6glichkeit haben muss, die Identit\u00e4t der betreffenden Person zweifelsfrei festzustellen, z.B. durch Abgleich mit dem Passfoto. Ausnahmen hiervon k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich bei erheblichen k\u00f6rperlichen Beeintr\u00e4chtigungen (z.B. dauerhafter Bettl\u00e4gerigkeit) gemacht werden. Hier wird die Antragsaufnahme durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vor Ort durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Abholung von Ausweisdokumenten durch andere Personen ist mittels Vorlage einer Vollmacht jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist die eID-Funktion?<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Antragsstellung f\u00fcr den Personalausweis h\u00e4ndigen wir ein Infoheft aus, in dem detaillierte Informationen \u00fcber die Online-Ausweisfunktion enthalten sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich habe noch \u00e4ltere Passfotos zu Hause. Kann ich diese noch f\u00fcr ein neues Ausweisdokument benutzen?<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl f\u00fcr einen Personalausweis als auch einen Reisepass m\u00fcssen biometrische Passfotos vorliegen. Dies gilt f\u00fcr ALLE Ausweisdokumente (auch vorl\u00e4ufige Ausweise). Andere Bilder k\u00f6nnen nicht mehr verwendet werden. Ebenso ist es ausgeschlossen, ein Ausweisdokument komplett ohne Foto auszustellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie lange dauert es, bis meine Ausweise da sind?<\/strong><\/p>\n<p>Personalausweise: ca. 2 Wochen, es kommt eine schriftliche Benachrichtigung<br \/>\nReisep\u00e4sse: ca. 6-8 Wochen, es kommt keine Benachrichtigung<br \/>\nvorl\u00e4ufige Dokumente: k\u00f6nnen in der Regel sofort oder zeitnah erstellt und mitgenommen werden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was kosten die Dokumente?<\/strong><\/p>\n<p>Personalausweis: 27,60 EUR (bis 24 Jahre), 46,00 EUR (ab 24 Jahre)<br \/>\nReisepass: 37,50 EUR (bis 24 Jahre), 70,00 EUR (ab 24 Jahre)<br \/>\nReisepass-Expresszuschlag f\u00fcr Lieferzeit 3 Werktage: 32,00 EUR<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Personalausweis: 10,00 EUR<br \/>\nVorl\u00e4ufiger Reisepass: 26,00 EUR<br \/>\nDigitales Passbild vor Ort: 6,00 EUR<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Einwohnermeldeamt<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was muss ich zur Wohnsitzanmeldung mitbringen?<\/strong><\/p>\n<p>Ausweisdokumente von allen zuziehenden Personen<br \/>\nAusgef\u00fcllte Wohnungsgeberbest\u00e4tigung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Innerhalb welcher Frist muss ich mich anmelden?<\/strong><\/p>\n<p>Die Anmeldung muss binnen zwei Wochen nach Bezug erfolgen. Die Anmeldung ist kostenlos.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn der neue Wohnort innerhalb Deutschlands liegt, muss man sich nicht gesondert abmelden, die Abmeldung erfolgt automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort. Ausnahmen: Wegzug ins Ausland, Aufgabe von Nebenwohnungen. Hier ist eine Abmeldung erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Standesamtliches<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich ben\u00f6tige eine Geburtsurkunde. Bekomme ich diese auf der Gemeindeverwaltung?<\/strong><\/p>\n<p>Geburtsurkunden erhalten Sie ausschlie\u00dflich auf dem Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren sind. Da Postm\u00fcnster jedoch \u00fcber kein eigenes Standesamt mehr verf\u00fcgt, erhalten Sie diese auf dem Standesamt bei der Stadt Pfarrkirchen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann ich in Postm\u00fcnster standesamtlich heiraten?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, eine Trauung im Trauzimmer des Rathauses Postm\u00fcnster durch den 1. B\u00fcrgermeister ist jederzeit m\u00f6glich. Die Anmeldung zur Eheschlie\u00dfung muss jedoch am Standesamt Pfarrkirchen (Rathaus II) erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wohnungsmarkt<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gibt es in Postm\u00fcnster einen Mietpreisspiegel?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, solche existieren in der Regel nur in gr\u00f6\u00dferen Orten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gibt es eine \u00dcbersicht \u00fcber freie Wohnungen oder H\u00e4user in Postm\u00fcnster, die zu mieten oder kaufen sind?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, eine \u00dcbersicht hier\u00fcber wird auf Gemeindeebene nicht gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Kassenwesen und Zahlungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie hoch ist die Hundesteuer in Postm\u00fcnster?<\/strong><\/p>\n<p>Die Hundesteuer betr\u00e4gt 30 EUR pro Hund, Ausnahme: Kampfhunde, je 300 EUR pro Hund. Die Abrechnung findet einmal pro Jahr im Mai statt. An- und Abmeldungen von Hunden bitten wir baldm\u00f6glichst anzuzeigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann die Kanalgeb\u00fchrenabrechnung auch an den Mieter einer Immobilie zugestellt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, aus rechtlichen Gr\u00fcnden kann diese ausschlie\u00dflich dem Eigent\u00fcmer zugestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie setzt sich die H\u00f6he der Kanalgeb\u00fchrenabrechnung zusammen?<\/strong><\/p>\n<p>Sie setzt sich zusammen aus Grundgeb\u00fchr und jeweiligem Wasserverbrauch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wann m\u00fcssen die Geb\u00fchren bezahlt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Die Geb\u00fchren werden zu den jeweiligen F\u00e4lligkeitsterminen f\u00e4llig. Wenn eine Einzugserm\u00e4chtigung erteilt ist, erfolgt der Einzug der Geb\u00fchren automatisch zu den genannten Terminen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann ich im Rathaus mit EC-Karte bezahlen?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, auf der Gemeindeverwaltung ist nur Barzahlung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich habe einen Kleineinleiterbescheid erhalten, obwohl ich den Befreiungstatbestand erf\u00fclle. Wie kann das sein?<\/strong><\/p>\n<p>Eine Befreiung erfolgt nur, wenn beide Pr\u00fcfberichte aus Fr\u00fchling und Herbst des betreffenden Jahres auf der Gemeindeverwaltung vorgelegt wurden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Friedhofsunterhalt und Friedhofsgeb\u00fchr?<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Friedhofsgeb\u00fchr handelt es sich um die Geb\u00fchr f\u00fcr den Erwerb des Grabnutzungsrechts, welche alle zw\u00f6lf Jahre zu entrichten ist. Der Friedhofsunterhalt ist j\u00e4hrlich f\u00e4llig und deckt Kosten wie z.B. Pflege, Wasser, etc..<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Ver- und Entsorgung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Woher bekomme ich meine grauen\/blauen M\u00fclls\u00e4cke?<\/strong><\/p>\n<p>Diese werden bereits seit l\u00e4ngerem vom AWV direkt angeliefert und sind nicht mehr auf der Gemeindeverwaltung abzuholen. Die Auslieferung erfolgt etwa im M\u00e4rz. Nach wie vor gibt es auf der Gemeindeverwaltung rote Restm\u00fclls\u00e4cke zu kaufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Fragen oder Probleme die Wasserversorgung betreffend?<\/strong><\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig ist der Zweckverband Wasserversorgung Rottal, Tel. 08561\/6337.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Sicherheitsrecht<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wo sind Hunde in Postm\u00fcnster anzuleinen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Regelungen und der Geltungsbereich ergibt sich aus der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Postm\u00fcnster, die online eingesehen werden kann. Der Verordnung ist auch eine \u00dcbersichtskarte beigef\u00fcgt: <a href=\"\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/Hundehaltungsverordnung-mit-Karte.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hundehaltungsverordnung \u00f6ffnen<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist zu tun, wenn ich ein Feuer (Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Wiedverbrennung etc.) entz\u00fcnden m\u00f6chte?<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Feuer jeder Art (z.B. wenn Laub oder Wied\u00a0 verbrannt wird oder auch Lagerfeuer) m\u00fcssen bei der Gemeinde rechtzeitig, also <strong>mind. 2 Werktage<\/strong> <strong>vorher<\/strong>, angezeigt werden. Diese Information (Tag, Ort und Uhrzeit) leitet die Gemeinde dann an die zust\u00e4ndige Feuerwehr weiter. Damit soll vermieden werden, dass Fehlalarme ausgel\u00f6st werden, wenn ein Notruf diesbez\u00fcglich bei der Rettungsleitstelle eingeht. Wird das Feuer nicht rechtzeitig angemeldet und wird deswegen ein Feuerwehreinsatz notwendig, k\u00f6nnen Schadensersatzforderungen die Folge sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wann muss ich ein \u00f6ffentliches Fest anmelden?<\/strong><\/p>\n<p>Eine Anmeldung muss sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welchen Lichtraum m\u00fcssen Anpflanzungen an Stra\u00dfen einhalten?<\/strong><\/p>\n<p>Anpflanzungen wie Str\u00e4ucher, B\u00e4ume, Hecken usw. m\u00fcssen innerorts mind. bis zur eigenen Grundst\u00fccksgrenze bzw. au\u00dferorts bis mind.\u00a0 1,50 m zur Fahrbahnkante zur\u00fcckgeschnitten werden. Auch muss eine lichte Durchfahrtsh\u00f6he von 4,50 m erreicht werden. Bedenken Sie, dass eben auch LKW\u2019s (z.B. M\u00fcllabfuhr) diese H\u00f6he brauchen und auch die gesamte Fahrbahnbreite zur Verf\u00fcgung stehen muss, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Rund um den Rottauensee<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich m\u00f6chte am Rottauensee grillen oder zelten &#8211; was muss ich tun?<\/strong><\/p>\n<p>Kontaktieren Sie hierzu bitte den Zweckverband Erholungsgebiet Pfarrkirchen-Postm\u00fcnster bei der Stadt Pfarrkirchen unter Tel. 08561\/306-0. Dieser k\u00fcmmert sich um die Belegung der vorhandenen Grillpl\u00e4tze.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sind die Langlaufloipen schon gespurt?<\/strong><\/p>\n<p>Auch hier kann der Zweckverband Erholungsgebiet Pfarrkirchen-Postm\u00fcnster bei der Stadt Pfarrkirchen unter Tel. 08561\/306-0 \u00fcber den aktuellen Stand Auskunft geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Rente<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich m\u00f6chte mich \u00fcber die Rente beraten lassen &#8211; bin ich bei der Gemeinde richtig?<\/strong><\/p>\n<p>Renten<span style=\"text-decoration: underline;\">beratung<\/span> kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung geben, da nur diese Zugriff auf Ihre Versicherungsdaten hat und daher rechtssichere Ausk\u00fcnfte und Berechnungen erteilen kann. Jeden Dienstag Vormittag findet hierzu eine Sprechstunde im Rathaus II (Ringstra\u00dfe) der Stadt Pfarrkirchen statt. Termine m\u00fcssen vorab telefonisch \u00fcber die Servicehotline 0800\/6789100 vereinbart werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann bzw. muss ich bei der Gemeinde einen Rentenantrag stellen?<\/strong><\/p>\n<p>Das Rentenamt im B\u00fcrgerb\u00fcro ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich und nimmt Ihren Antrag auf Wunsch auf. Es besteht jedoch auch die M\u00f6glichkeit, den Antrag selbst online \u00fcber die Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder mittels Papierantr\u00e4gen zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich m\u00f6chte in Rente gehen. Wie weit im Voraus muss ich kommen um den Rentenantrag zu stellen?<\/strong><\/p>\n<p>Laut der Deutschen Rentenversicherung wird eine Vorlaufzeit von 3 Monaten vor dem gew\u00fcnschten Renteneintrittsdatum empfohlen. Bei Hinterbliebenenrenten (z.B. Witwe-\/Witwerrente) ist der Antrag innerhalb des sog. &#8222;Sterbevierteljahres&#8220; (ein Zeitraum von 3 Monaten ab dem Sterbetag) zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche Unterlagen muss ich zur Rentenantragstellung mitnehmen?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr einen &#8222;normalen&#8220; Altersrentenantrag ben\u00f6tigen wir zumindest: neueste Rentenauskunft \/ Versicherungsverlauf, Bankverbindung (BIC + IBAN), Krankenversichertenkarte, g\u00fcltiges Ausweisdokument. Bei Hinterbliebenenrenten ben\u00f6tigten wir zudem eine Rentenversichertennummer der\/des Verstorbenen. Im Einzelfall kann es sein, dass noch weitere Unterlagen ben\u00f6tigt werden oder im Lauf des Rentenantrags noch weitere Unterlagen beigebracht werden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>H\u00e4ufige Fragen aus s\u00e4mtlichen Lebenslagen haben wir hier f\u00fcr Sie zusammengetragen und kurz beantwortet. 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