Das Finanzamt hat uns darauf hingewiesen, dass Bauherrn künftig kein Anschreiben mehr erhalten, wenn sie z.B. Gebäude auf einem Grundstück errichten oder sonstige bauliche Veränderungen, die grundsteuerrelevant sind, vornehmen. Beispiele hierfür wären Neu-, An-, Um- oder Ausbau oder Abriss etc. (siehe hierzu auch die Auflistung auf Seite 2 des unten genannten Formulars).

In diesen Fällen muss vom Bauherrn bzw. dem Grundstücks-/Gebäudeeigentümer eine Grundsteueränderungsanzeige ans Finanzamt geschickt werden.
Das Formular hierfür finden Sie hier!